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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Stade e.V. findest du hier .
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Alarmierung durch Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade (auf Anforderung der Regionalleitstelle West - Schleswig-Holstein), Person über Bord vor Yachthafen Wedel (Elbe Tonne 123)
Am Sonntag, dem 4.9.2022, kam es um 15:07 Uhr zu einer Alarmierung durch die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade (auf Anforderung der Regionalleitstelle West - Schleswig-Holstein) für alle Einsatzkräfte im Wasserrettungsdienst von Feuerwehr und DLRG im Bereich des Dreiländerecks zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Über Seefunk hatte die Revierzentrale in Brunsbüttel einen Notruf aufgenommen. Zwischen dem Yachthafen Hamburg bei Wedel und Elbe Tonne 123 sollte eine Person von einem Boot über Bord und direkt untergegangen sein.
Unsere Wachbesatzung besetzte umgehend die beiden Motorrettungsboote 'Good Will' und 'Kiek ut' und fuhr die Einsatzstelle außerhalb unseres Wachbereichs an. Über Land rückten weitere unserer Einsatzkräfte und Taucher zum Yachthafen Neuenschleuse aus und begaben sich dort in Bereitstellung.
An der mutmaßlichen Unglücksstelle angekommen, wurde mit weiteren Booten von Feuerwehr und DLRG eine erste Suchkette gebildet und die Elbe zwischen Yachthafen Hamburg und dem Kraftwerk Wedel abgesucht. Nachdem weitere Einsatzkräfte vor Ort waren, wurde die Suchkette erweitert. Insgesamt 15 Boote von Wasserschutzpolizei, freiwilligen Feuerwehren und DLRG führten gemeinsam eine flächendeckende Suche vom Yachthafen Hamburg in Richtung Elbmündung bis Julessand durch.
Die Suche wurde um ca. 17.00 Uhr ergebnislos abgebrochen. Es konnte durch die eingesetzten Kräfte weder herausgefunden werden, wer den Notruf abgesetzt hatte, noch konnte ein Hinweis auf ein Unglück gefunden werden.
Dies war in diesem Jahr bereits der dritte Einsatz im Bereich der Elbinsel Hanskalbsand, bei dem offenbar bewusst ein falscher Notruf über Seefunk abgesetzt wurde.
Die DLRG weist daher darauf hin, dass der Missbrauch des Notrufes eine Straftat nach §145 StGB darstellt und dies mit empfindlichen Geld- oder Haftstrafen geahndet wird.
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